Permanente polizeiliche Videoüberwachung
Zunächst sah es in Berlin für Bürger ganz gut aus, als das Verwaltungsgericht die permanente Videoüberwachung auf Demonstrationen untersagte. Nun will der Berliner Polizeipräsident sich darüber hinwegsetzen… das ist aber nicht das Ende, sondern anscheinend nur der Anfang gewesen:
Ab 1. August 2010 können bei der Berliner Polizei zum Zwecke der Eigensicherung Videoaufzeichnungen des Einsatzgeschehens aus Funkstreifenwagen heraus erfolgen.
Mit dem § 19a des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) ist die Rechtsgrundlage für den Betrieb dieser Videoanlagen geschaffen worden.
und so sieht das Ding aus:
und damit wir alle keine Angst haben müssen steht folgendes im Text:
Die Datenspeicherung erfolgt verschlüsselt und endet in der Regel mit einer automatischen Löschung nach 24 Stunden. Eine Auslesung ist auf begründete Einzelfälle beschränkt. Die eingeschaltete Kamera ist für jedermann an der hell nach vorne abstrahlenden roten Leuchtdiode im Einsatzwagen zu erkennen
Die Leuchtdiode kann ich zwar beim besten Willen nicht erkennen, aber vielleicht wird die ja..*hust* nachgerüstet…
