Nicht bewegen, wir zählen jetzt mal durch.

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung beginnt damit, dass ich weiß, dass man Daten über mich erhebt und verarbeitet. Nur dann kann ich mein Recht wahrnehmen.

Der Zensus 2011 geschieht nicht heimlich, aber im Stillen ohne das man mich fragt. Ohne meine Einwilligung werden ab dem 9. Mai 2011 meine Daten bei den Meldebehörden und auch bei der Bundesagentur für Arbeit abgerufen, verarbeitet und gespeichert. Die Speicherung der Daten erfolgt bis zu vier Jahre. Da mich nun keiner aufsuchen und befragen wird, sondern eben bestehende Daten genutzt werden, nennt man diesen Zensus eine „registergestützte Volkszählung”.

Kritisch dabei ist, dass die Datenbestände der Meldebehörden eben nicht bestehen um die Menschen in einem Land zu zählen. Durch das Zensus-Gesetz zeigt sich, wie eine eigentliche Zweckbindung von Datensätzen umgangen werden kann.

Zentral gespeichert und erfasst werde nicht nur ich, sondern auch meine Straße, mein Haus und sogar meine Wohnung. Schön wäre es wenn diese Erhebung von Daten anonymisiert werden würde. Doch auch da bricht Deutschland leider mein Recht. Denn jeder Mensch, jede Straße, jedes Haus und jede Wohnung bekommen eine Ordnungsnummer. Das will heißen, dass man bis zu vier Jahre über diese Datenbank zurück verfolgen kann in welchen Verhältnissen ich zum Zeitpunkt der Zählung gelebt habe. War ich alleine in der Wohnung, oder mit jemanden anderes zusammen, oder war ich gar Obdachlos und in einem Obdachlosenheim?

Eine Stigmatisierung von Minderheiten sei dies, meinen Kritiker.

Die Ordnungsnummern sind aber auch kritisch zu betrachten, da sie Aufgrund Ihrer Funktion einer Personenkennziffer gleicht. In dem Volkszählungsurteil vom Bundesverfassungsgericht aus dem Jahre 1983 lehnte man eine Personenkennziffer als Verfassungswidrig ab.

Ein anderer Punkt bei der Zählung ist, dass 10 % der Bevölkerung zur Sicherung der Qualität der Datensätze befragt werden sollen. Dies entweder durch einen freundlichen Mitarbeiter oder über einen Fragebogen. Diese 10 % sind verpflichtet sich zählen zu lassen, wer sich weigert riskiert eine Geldbuße in der Höhe von 5.000 Euro.
Da man schon mal ein Fragebogen vor sich hat, oder einen Mitarbeiter der einen befragt, kann man freiwillig seine Religion angeben. Das ist ein
Thema das die EU nicht vorgegeben hat, da sie um die Brisanz weiß. Aber Deutschland zählt es mit, bei den 10% die es freiwillig angeben.

Ordnungsnummer, Zweckentfremdung von Daten und die Abfrage der Religion sind alles Gründe für die Kritiker -allen voran des AK Vorrat- in Karlsruhe gegen die Volkszählung zu klagen

Und mit geschätzten Kosten von 750 Millionen Euro ist es auch noch recht teuer. Da sinken die Vorteile der Volkszählung doch etwas nach unten.

2 Reaktionen zu “Nicht bewegen, wir zählen jetzt mal durch.”

  1. Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011 « hep-cat.de

    [...] Protest im Netz ist bisher eher zurückhaltend. Auch die Androhung von 5000€ Ordnungsgeld für eine Verweigerung der Auskunft bei der Befragung scheint bisher von Vielen nicht als Grund [...]

  2. Sebastian Fuellgraff

    Ja,leider ist es noch nicht so richtig bekannt, dass es diesen Zensus geben wird.

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