besonders schwerer Fall von Verhältnismäßigkeit
ich will hier keine Gewalt rechtfertigen, aber wenn ich sowas lese:
Dazu muss man wissen:
In besonders schweren Fällen des § 125 Abs. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine Schußwaffe bei sich führt,
2. eine andere Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden,
3. durch eine Gewalttätigkeit einen anderen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
4. plündert oder bedeutenden Schaden an fremden Sachen anrichtet.
Natürlich, eine Flasche ist eine Waffe und wurde mit sich geführt, istdochganzklar…
Am 9. März 2009 um 10:10 Uhr
Wenn Flaschen Waffen sind, dann können wenigstens viele der Typen da draußen den Spruch “Mein Körper ist eine Waffe” auf ihren Biergestählten Bauch anwenden.
Am 9. März 2009 um 10:29 Uhr
besonders albern ist ja noch: “in Richtung der Beamten geworfen hatte. Verletzt wurde niemand.”
wenn ich in Berlin eine Flasche werfe ist das zwangsläufig in die Richtung der Beamten, sogar bei mir zu Hause….
Am 9. März 2009 um 10:52 Uhr
Sie wohnen mit einem Beamten zusammen, Herr Ben? Und Sie werfen in der Wohnung mit Flaschen? Was sind das nur für Zustände? Denken Sie doch ans Kind! Oder wirft das mit Flaschen? Kleine Kinder werfen mitunter mit allem, was sie so in die Finger bekommen.
Vielleicht war die Bierflasche noch voll und der beworfene Beamte reagiert allergisch auf Bier, so daß ein anaphylaktischer Schock drohte…Sie sollten da nicht immer die Kompetenz der Polizei – gerade in der Hauptstadt – in Frage stellen, wo wir doch einen der besten Rechtsstaaten haben, die es gibt…frei nach Herrn Wiefelspütz.
Am 9. März 2009 um 19:19 Uhr
Links um zehn # 130…
Von eifrigen Beamten, unglaublich ungeheuer brutalen Verbrechen, dem neuen “Neusprech” und jeder Menge “Fnord”.
[LINK] Misson accomplished! Polizisten verhindern Selbstmord durch finalen Rettungsschuß.
[LINK] Und gleich nochmal die Staatsge…
Am 13. März 2009 um 15:25 Uhr
Die Überschrift ist grandios, übrigens (Deine Postingfrequenz nicht so)
Am 13. März 2009 um 17:24 Uhr
Naja, es wird aber auch nicht darüber geschrieben, ob der Junge Mann schon einmal wegen eines ähnlichen Falles belangt wurde. Und die Situation ist vereinfacht dargestellt, wenn jemand alleine ist und eine Flasche in meine Richtung wirft, wirkt es völlig anders, als wenn er das mit einer Gruppe von Menschen im Hintergrund macht…
Also fehlen mir doch ein wenig die Fakten, um es letztendlich beurteilen zu können.