Datenschutz im Grundgesetz…

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat den Vorschlag der Grünen, die Rechte auf informationelle Selbstbestimmung sowie auf die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systemen verfassungsrechtlich zu normieren, als symbolische Politik abgetan. “Ich habe erhebliche Zweifel, ob das ein kluger Weg wäre”, sagte die Sozialdemokratin am heutigen Dienstag auf der Konferenz Innovationen für den Datenschutz (PDF-Datei) der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung entfalte auch ohne eine Kodifizierung im Grundgesetz “seit Jahren eine enorme Wirkung”.

Sicher Frau Zypries, ELENA, Mautdaten, Vorratsdatenspeicherung, Biometrie-Ausweise, Fingerabdrucksammelei, Fall des Bankgeheimnisses, Gesundheitskarte, Lauschangriff, Spähangriff, Rasterfahndung, Schleierfahndung, Gesichtserkennung, Fluggastdatenweitergabe, BKA-Gesetz, Kennzeichenscanner… wirklich eine enorme Wirkung!

Was die Grünen übersehen haben: es steht alles im Grundgesetz drin, man muss sich halt nur mal dafür interessieren und reingucken…

Lest euch den Ausgangsartikel nicht durch, Wiefelspütz meldet sich wieder als Datenschützer der Nation etc…

2 Reaktionen zu “Datenschutz im Grundgesetz…”

  1. corax

    Ich versuchte ja mal wieder hier auf Spreeblick eine Diskussion dazu in Gang zu bringen: Das Resultat: Ich verbreite undifferenzierte Paranoia.

    Ja leck mich am Arsch, wenn ich alle Spackos unter deren Pseudonymen kennen würde, ich würde sie alle Scheiße fressen lassen,

  2. Ben

    spreeblick ist ja auch eher eine illustrierte, hat also dementsprechend leser, was willst du erwarten?

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