Endlich Zentralregister!
Ich dachte schon die kommen damit gar nicht mehr. Diese zaghaften Versuche der Vollerfassung mit biometrischen Ausweisen, Steuernummer etc. waren dann doch ein wenig zu vorgeschoben…
und was mit “Vollzug” gemeint ist wird bei der Art der Daten deutlich:
Unter Umständen könnte der Datensatz jeder Person auf über 60 Einträge anwachsen. Neben der E-Mail-Adresse (“elektronische Bürgeradresse”) sowie Hochzeitstag- und Ort sollen auch die gesetzlichen Vertreter samt Doktorgrad, Anschrift, Geburtstag, Geschlecht und Todestag im Bundesmelderegister erfasst werden. Die gleichen Daten werden von Ehegatten, Lebenspartnern und minderjährigen Kindern gespeichert. Weitere Informationen sollen für bestimmte Zwecke erfasst werden: Darf die Person wählen oder gewählt werden? Ist sie bereits für den Wehrdienst erfasst worden? Wurde eine Waffenerlaubnis erteilt; wenn ja, wann? Wurde eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erteilt; wenn ja, wann?
Die E-Mail-Adresse wird dann für den Bundestrojaner benötigt, oder was?
Langsam ist das Ende der Fahnenstange erreicht…