Nach Dokumenten, die der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vorliegen, sollen mit der geplanten Novellierung des BKA-Gesetzes nicht nur Ärzte, Journalisten und Drogenberater unter den sogenannten Berufsgeheimnisträgern abgehört werden können. Auch der bislang noch nicht angetastete Abhörschutz von Abgeordneten, Geistlichen und Strafverteidigern soll nach dem neuen Gesetzentwurf gestrichen werden, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr notwendig ist.
Das ist nur konsequent und gutzuheißen. Denn wenn alle Bürger überwacht werden, warum dann nicht auch Abgeordnete. Herr Schäuble weiß ja aus eigener Erdfahrung wie es sich mit Straftaten im Amt verhält.
Es gibt jetzt exakt zwei Möglichkeiten: Die kritische Masse an Betroffenen ist erreicht und es findet ein Umdenken statt, oder die Abgeordneten handeln sich wieder Immunität aus und alles bleibt beim Alten…
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